E-Rezept
Ab dem 15.01.2025 wird die elektronische Patientenakte ePA für alle Gesetzlich Versicherten zur Verfügung gestellt. Sie werden hierüber über Ihre Krankenkasse weitere Informationen erhalten.
Weitere Infos gibt das Bundesministerium für Gesundheit hier: ePA
Seit dem 1.1.2024 ist das elektronische Rezept (eRezept) gesetzlich vorgeschrieben und ersetzt das rosa Papierrezept.
Das bedeutet für Sie:
- Bitte bringen Sie zum Arztbesuch Ihre Versichertenkarte mit
- Sie erhalten kein „rosa Rezept“ mehr
- Gehen Sie mit Ihrer Versichertenkarte (eGK) in die Apotheke
- Ihr Rezept ist dort über die Versichertenkarte abrufbar
- Bei Folgerezepten Ihrer Dauermedikamente fordern Sie diese bitte telefonisch über den Anrufbeantworter an. Am nächsten, folgenden Werktag können Sie dann ab Nachmittag direkt in der Apotheke mit Ihrer eGK die Medikamente abholen.
- Alternativ können Sie sich eine App auf Ihr Smartphone laden und mit der PIN Ihrer Krankenkasse online Rezepte einlösen
Weitere Informationen sowie Infos zur App erhalten Sie
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de
und im Erklärvideo https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept